1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen vom Hotel City Oase LB, insbesondere für Hotelaufnahmeverträge sowie für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das Hotel City Oase Lb.

2. Angebot, Vertragsschluss, Textform

2.1 Präsentationen des Hotel City Oase LB, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot dar.

2.2 Ein Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein vom Hotel abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird.

3. Gesamtschuldnerische Haftung

Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner.

4. Preise

4.1 Der vereinbarte Preis versteht sich einschließlich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und lokalen Abgaben.

4.2 Rechnungen vom Hotel City Oase LB ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.3 Das Hotel City Oase LB ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel City Oase LB ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem Hotel City Oase LB ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarte bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

5. Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen

5.1 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Hotel.

5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers  für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

5.3 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

5.4 Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Bitte beachten Sie, dass der Konsum von Cannabis auf dem ganzen Gelände, innen wie außen, verboten ist. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von 250,00 Euro. Dasselbe gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z.B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat.

6. Allgemeine Stornierungsbedingungen und Gebühren

6.1 Von Verträgen, die der Kunde mit dem Hotel City Oase LB geschlossen hat, kann dieser nur zurücktreten, wenn dies zwischen dem Kunden und dem Hotel City Oase LB ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel City Oase LB dem Rücktritt ausdrücklich zustimmt.

6.2 Ein Rücktritt muss in allen Fällen in Textform erfolgen.

6.3 Sofern zwischen dem Hotel City Oase LB und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel auszulösen.

Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Kunden und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, kann das Hotel bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung verlangen, wobei Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen sind. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel City Oase LB die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 90% in Rechnung stellen.

Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

6.4 Bei Stornierungen von Zimmer- oder Gruppenreservierungen oder Zimmerfest- bzw. Abrufkontingenten (unabhängig von der Zimmeranzahl) gelten die gesonderten Stornierungsbedingungen, die dem jeweiligen Angebot zu entnehmen sind.

7. Besondere Bestimmungen für Spa

7.1 Das Hotel City Oase LB kann die Wellnessräume vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern, falls es Reparaturarbeiten oder ähnliches notwendig machen.

7.2 Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht im Saunabereich aufhalten. Eltern haften für entstandene Schäden.

8. Besondere Bestimmungen bei Veranstaltungen

8.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch das Hotel City Oase LB überlassenen Räume oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Hotel City Oase LB.

8.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

8.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber dem Hotel den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden.

8.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden. Danach ist das Hotel City Oase LB berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.

8.5 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl muss dem soll Hotel City Oase LB frühzeitig, spätestens bis zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden.

8.5.1 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Auftraggeber unzumutbar ist.

8.5.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel City Oase LB diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel City Oase LB die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel City Oase LB trifft ein Verschulden.

8.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel City Oase LB mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel City Oase LB eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.

8.7 Soweit im Rahmen der Veranstaltung auch Zimmer überlassen werden, gilt die Ziffer 5 dieser AGB (Besondere Bestimmungen bei Hotelaufnahmeverträgen) entsprechend.

9. Rücktrittsrecht des Hotel City Oase LB

Das Hotel City Oase LB ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn

a) Höhere Gewalt oder andere von dem Hotel City Oase LB nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren,

b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotel City Oase LB nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht vom Hotel City Oase LB zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. dem Hotel City Oase LB bekannt geworden ist.

c) in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

10. Haftung des Hotel City Oase LB

10.1 Sollten Störungen oder Mängel an den Waren oder Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel City Oase LB auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

Unterlässt es der Vertragspartner schuldhaft, einen offensichtlichen Mangel dem Hotel innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist auch nicht zum Rücktritt berechtigt. Gesetzliche Anzeigepflichten des § 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB sowie – bei Kaufleuten – § 377 HGB bleiben unberührt. Gleiches gilt für sämtliche sonstige gesetzlichen Anzeige-, Prüfungs- und Rügepflichten.

10.2 Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Hotel City Oase LB wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


11. Haftung für eingebrachte Sachen

11.1 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz im Innenhof, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach gesetzlichen Bestimmungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

12.2 Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des Hotel City Oase LB.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hotel City Oase LB (Stand August 2023)